Inklusion

 

Bereits zum Schuljahr 1999 erfolgte nach intensiver Vorarbeit die Genehmigung des Regionalen Integrationskonzeptes Nordhorn, zum damaligen Zeitpunkt als Schulversuch im Rahmen des Projektes „Lernen unter einem Dach“.

 

Die Genehmigung des Schulversuchs wurde auf sieben Jahre begrenzt. Kern des Schulversuches war die Einrichtung der sonderpädagogischen Grundversorgung an den Grundschulen des Einzugsbereiches der Anne-Frank-Schule.

 

Ziel des Schulversuches war die Ausweitung der integrativen Beschulung von Kindern mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf in der Primarstufe.

 

Begrenzt wurde die Maßnahme auf die Förderbereiche Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung. Ein weiteres Ziel war die präventive Förderung von Kindern in der Grundschule, um zu verhindern, dass ein zeitlich begrenzter und in bestimmten Lernbereichen auftretender Förderbedarf sich verfestigt und zu einem sonderpädagogischen Förderbedarf wird.

 

Erreicht werden sollte dies durch eine enge kooperative Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Grund- und Förderschullehrkräften und dem daraus erwachsenden gegenseitigen Kompetenztransfer.

Die teilnehmenden Grundschulen sollten statistisch mit zwei Förderschullehrerstunden pro Klasse versorgt werden.

Die Teilnahme der Schulen an diesem Schulversuch erfolgte auf freiwilliger Basis. Von den 17 Grundschulen des Einzugsbereiches nahmen zu Beginn 3 Grundschulen teil, anfangs nur mit den Klassen 1 und 2. Eine Ausweitung des Versuches sollte in den folgenden Jahren erfolgen.

Für die Anne-Frank-Schule, die zu dem Zeitpunkt keine Kooperationsmaßnahmen eingerichtet hatte, war dies ein großer Schritt hin zum Förderzentrum. Die intensive Begleitung der Kolleginnen und Kollegen durch die Fachberatung nahm einen großen Stellenwert ein.

In den folgenden Jahren wurde der Versuch wie geplant ausgeweitet. Die beteiligten Schulen wurden mit allen Klassen einbezogen und weitere Schulen erklärten sich zur Teilnahme bereit.

Im Jahr 2006, nach dem Auslaufen des Schulversuches, erklärten alle beteiligten Schulen, das Modell der Sonderpädagogischen Grundversorgung weiter betreiben zu wollen. Bis auf 3 Grundschulen waren alle Grundschulen beteiligt.

Im Sommer 2008 wurde die erneute Ausweitung der Sonderpädagogischen Grundversorgung beantragt, sodass zum jetzigen Zeitpunkt (2010) bis auf eine Grundschule alle Grundschulen des Einzugsbereiches teilnehmen.

 

Im Schuljahr 2010/2011 hat die Anne-Frank-Schule insgesamt 190 Lehrerstunden in die Sonderpädagogische Grundversorgung abgeordnet. 22 von 26 Kolleginnen und Kollegen sind zwischen 3 und 26,5 Stunden in der Grundversorgung tätig. 28 Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Lernen werden gefördert, 2 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich emotionale und soziale Entwicklung und 2 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Sprache. Auch heute wird die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen durch die Fachberaterin für sonderpädagogische Aufgaben begleitet und unterstützt.

 

Seit dem Schuljahr 2018/19 unterstützen uns zwei bis drei Kollegen der Astrid-Lindgren-Schule im Bereich der Inklusion. Diese Regelung ist für uns eine gute Situation, da wir mit der Astrid-Lindgren-Schule in einem Gebäude sind. 

 

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