Schulvorstand

Die Elternschaft der Marienschule kann drei Vertreter/innen in den Schulvorstand der Marienschule berufen. Der Schulvorstand besteht neben den Elternvertretern auch aus zwei Kollegen und dem Rektor.

 

Der Schulvorstand berät und entscheidet über viele wichtige Dinge im Schulalltag.

Hier ein Auszug aus dem Schulgesetz:

 

"Dem Schulvorstand obliegt die wichtige Aufgabe, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Die Entscheidungsbefugnisse des Schulvorstandes sind in § 38 a Abs. 3 NSchG abschließend festgelegt.

 

Der Schulvorstand entscheidet u. a. über den von der Schulleiterin/dem Schulleiter aufgestellten Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Schulpartnerschaften, die Ausgestaltung der Stundentafel, Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen, für die Werbung und das Sponsoring in der Schule und für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3 NSchG."

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